Thursday, April 25, 2024

FAQ zum Umgang mit der IStGH-Entscheidung

Die Entscheidung der Vorprüfkammer des IStGH zur territorialen Zuständigkeit hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während einige Staaten, darunter auch Mitglieder des Römischen Statuts diese kritisieren, begrüßten der Staat Palästina und der überwiegende Teil der Internationalen Staatengemeinschaft die Entscheidung. In den nachfolgenden FAQ erläutern wir den Weg Palästinas zum IStGH, gehen auf die ablehnenden Äußerungen ein und erklären die palästinensische Position.

Wie kam es zu dieser Entscheidung?

Mit der Nakba 1948 begann das Leid des palästinensischen Volkes, das bis heute andauert. In der seit 1967 bestehenden Militärbesatzung Israels nahmen die Rechtsverletzungen in ungeheurem Ausmaß zu: Dazu gehören die völkerrechtswidrige Siedlungspolitik mit Vertreibungen und Zwangsumsiedlungen, der Bau der Apartheidmauer, die Kriege gegen den Gaza-Streifen und die außergerichtlichen Tötungen, wie bspw. während des „Großen Marsches der Rückkehr“ im Jahr 2018. Für all diese Verbrechen ist bis heute niemand zur Verantwortung gezogen worden. Denn die Besatzungsmacht Israel hat keine Maßnahmen ergriffen, um diese aufzuklären und Täter vor Gericht zu stellen. Der IStGH als internationales UN-Gremium ist der letzte Weg, um Rechenschaftspflicht zu fordern und die Straflosigkeit zu beenden.

Der Staat Palästina hat seit 2012 den Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen inne. Dem IStGH ist Palästina im Januar 2015 beigetreten, hat das Römische Statut ratifiziert und eine Voruntersuchung zu Kriegsverbrechen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten beantragt. Im Dezember 2019 erklärte Chefanklägerin Fatou Bensouda, dass die Ermittlungen zu den Kriegsverbrechen gerechtfertigt sind und forderte zunächst eine richterliche Entscheidung über die Zuständigkeit des IStGH. Eine dreiköpfige Vorprüfkammer bestätigte am 05.02.2021 die territoriale Zuständigkeit des Gerichts.

Grundsätzlich war die Chefanklägerin nicht verpflichtet, eine Entscheidung zur Zuständigkeit des Gerichts einzuholen. Jedoch entschied sie sich dafür, um rechtliche Hindernisse oder Einwände während des Prozesses zu vermeiden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland kritisierten die Entscheidung mit der Begründung der fehlenden Staatlichkeit. Die meisten Staaten in der Welt begrüßten jedoch die Entscheidung, so wie der Staat Palästina auch, der als Mitglied des Römischen Status seine Unterstützung für die Unabhängigkeit des IStGH noch einmal bekräftigte. Mit diesem Urteil ist der Weg frei für Ermittlungsverfahren zu israelischen Kriegsverbrechen und Gräueltaten.

Was beinhaltet die Entscheidung?

Die Entscheidung der Vorprüfkammer (60 Seiten) kam etwa ein Jahr nachdem die Chefanklägerin Fatou Bensouda diese mit der Prüfung der Zuständigkeit beauftragt hatte. Am 22. Januar 2020 hatte die Chefanklägerin die Vorprüfkammer gem. Art. 19 (3) des Römischen Statuts aufgefordert, die Zuständigkeit des Gerichtes hinsichtlich des gesamten Gebietes des Staates Palästina, Westbank, Ost-Jerusalem und den Gaza-Streifen zu bestätigen. In der Beantragung gab die Chefanklägerin an, dass sie substantielle Gründe für Ermittlungen im Staatsgebiet Palästina gefunden hat, dass

(1) Kriegsverbrechen begangen wurden oder werden
(2) solche möglichen Fälle zulässig wären und
(3) es keine Gründe gibt zu glauben, dass die Ermittlungen nicht den Interessen der Gerechtigkeit dienen.

Israelische Kriegsverbrechen sind beispielsweise: Transfer der eigenen Bevölkerung in das besetzte Gebiet (Siedlungen), vorsätzliche Tötungen von Zivilisten und unverhältnismäßige Angriffe auf Zivilisten und zivile Eigentümer. In einer Mehrheitsentscheidung stellte die Vorprüfkammer des IStGH fest, dass

  • der Staat Palästina ein Mitgliedstaat des Römischen Statuts und als solcher „Staat in dessen Territorium das fragliche Verhalten stattgefunden hat“ gem. Art. 12 (2) (a) des Römischen Statuts berechtigt ist und
  • die territoriale Zuständigkeit des Gerichts hinsichtlich der Gebiete des Staates Palästina besteht, d.h. die Westbank einschließlich Ost-Jerusalem und den Gaza-Streifen und damit die Gebiete, die Israel seit 1967 besetzt hält.

Mit dem Beschluss der Zuständigkeit kann nun das Gericht den Prozess der Ermittlungen und strafrechtlichen Verfolgung jeglicher Verbrechen aufnehmen. Diese Verbrechen umfassen alle Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten stattgefunden haben.

Die Ermittlungen werden Gerechtigkeit für die Opfer bringen und vor weiteren kriminellen Taten abschrecken helfen. Zugleich unterstreichen sie die objektive Haltung des Gerichts hinsichtlich der Normen des Rechts und der Gerechtigkeit. Diese Ermittlungen des Gerichts zu den Verbrechen unter der Besatzung stehen im Einklang mit dem Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung in den seit 1967 von Israel besetzten Gebieten. Mit dem internationalen Recht und der internationalen Verantwortlichkeit für die Gebiete des Staates Palästina geht diese Entscheidung ebenfalls konform. Auch bestätigt sie die Haltung der Internationalen Gemeinschaft auf das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und ist eben nicht als Ausdruck einer politisch motivierten Haltung zu verstehen. Sie spiegelt einen objektiven Rechtszustand wider, der von einer Vielzahl von Rechts- und Justizbehörden anerkannt ist. Nicht zuletzt ist der IStGH das höchste Rechtsorgan der Vereinten Nationen.

Warum stieß die Entscheidung auf Ablehnung und Kritik?

Während die USA und Israel die Entscheidung ablehnten, kritisierten sie andere. Deutschland argumentiert, dass dem Staat Palästina die Staatlichkeit fehle und daher keine Ermittlungen durch den IStGH aufgenommen werden können. Dabei wird übersehen, dass es sich bei der Entscheidung der Vorprüfkammer nicht um eine Bestätigung der palästinensischen Staatlichkeit handelt. Das war auch nicht der Grund, den IStGH mit Ermittlungen zu beauftragen. Die Entscheidung ist auch keine Strafmaßnahme gegen Israel. Es geht vielmehr darum, Einzelpersonen für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Israelische Staatsbürger können nicht von Rechtsstaatlichkeit befreit werden.

Der IStGH entscheidet nicht über die Staatlichkeit Palästinas, einen Staat, der von einem Großteil aller Staaten in der Welt bereits anerkannt wird. Es ist ein Fakt, dass die vollständige Unabhängigkeit des Staates Palästina durch die israelische Besatzung verhindert wird. Auch wenn die Besatzung andauert, negiert das nicht die Existenz des Staates Palästina. Palästina ist eine politische Realität. Diejenigen, die das immer noch leugnen, sollten sich mit der Historie beschäftigen.

Daher ist es für das Verfahren am IStGH auch irrelevant, wenn bestimmte Staaten die Staatlichkeit Palästinas nicht anerkennen. Palästina ist ein Mitgliedstaat des Römischen Statuts und hat die Rechte aller Mitgliedstaaten, darunter auch das Recht auf Rechenschaftspflicht.

Aber ist die Entscheidung nicht politisch-motiviert, gegen Israel gerichtet oder sogar antisemitisch?

Nein. Die Strafverfolgung des IStGH richtet sich gegen Einzelpersonen, nicht gegen Staaten. Nur diejenigen, die gegen das Recht verstoßen haben fürchten Ermittlungen und Strafverfolgung des Gerichtshofes. Um eine strafrechtliche Verfolgung wegen Kriegsverbrechen zu vermeiden, sollen diese erst gar nicht begangen werden. Warum sind manche Israelis so nervös, wenn sie doch glauben keine Kriegsverbrechen begangen zu haben? Der IStGH ist ein unabhängiges und unparteiisches Gremium zur Umsetzung des Völkerrechts.

Der Vorwurf, der IStGH sei politisch motiviert ist eine pure Fiktion. Solch eine Aussage ist ohne Substanz. Nach eigener Aussage wird die Vorprüfkammer bei der Beurteilung der Lage eine Reihe von Fakten, Praktiken und Dokumenten berücksichtigen. Sie sind Teil des rechtlichen Umfanges und können für den Zweck der gerichtlichen Arbeit thematisiert werden.

Der Vorwurf des Antisemitismus ist ein Ablenkungsmanöver derjenigen, die ganz offensichtlich der Rechenschaftsplicht durch den IStGH entkommen wollen. Der Vorwurf ist zynisch und lenkt von allen wirklichen und bedrohlichen Fällen des Antisemitismus ab. Solche falschen und herabwürdigenden Anschuldigungen entwürdigen die Opfer des Holocaust. Sie verbinden die Frage der Rechenschaftspflicht für schwere Kriegsverbrechen mit einer verabscheuungswürdigen Ideologie des Hasses. Kriegsverbrechen haben weder eine nationale noch religiöse Identität. Kriegsverbrechen werden von Verbrechern begangen und diese müssen zur Verantwortung gezogen werden.

Die Entscheidung der Vorprüfkammer ist nicht politisch. Sie ist die rechtliche Beurteilung einer Frage, die von der Chefanklägerin an die Vorprüfkammer weitergeleitet wurde. Die Entscheidung löst nicht den Konflikt. Es geht um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht. Beides ist für eine friedliche und gerechte Lösung des Konfliktes zwischen Israelis und Palästinensern entscheidend.

Was bedeutet die Entscheidung für den Friedensprozess?

Der Staat Palästina wird uneingeschränkt mit allen Mitgliedstaaten des Römischen Statuts zusammenarbeiten, um die Integrität und Unabhängigkeit des IStGH vor jeglicher Einflussnahme und Angriffen zu schützen. Die Entscheidung, den IStGH mit Ermittlungen zu beauftragen, ist besonders angesichts der fortwährenden israelischen Rechtsverletzungen motiviert von dem Wunsch nach Gerechtigkeit für die Opfer.

Palästina wird mit dem Gericht kooperieren und seine Bemühungen bei den Ermittlungen unterstützen helfen. Zudem wird Palästina auch zukünftig das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung verteidigen, darunter das Recht auf Freiheit, Unabhängigkeit und Souveränität sowie Rechenschaft für alle israelischen Verbrechen fordern. Dabei wird der Staat Palästina keine Mühen scheuen, um sicherzustellen, dass die Täter für die abscheulichen Verbrechen gegen das palästinensische Volk zur Rechenschaft gezogen werden. Gerechtigkeit für die Opfer darf niemals geleugnet, banalisiert oder politisiert werden. Denn das wäre mit Blick auf die hohe Bedeutung und internationale Anerkennung des IStGH als hohes UN-Gremium gefährlich.

Die Entscheidung der Vorprüfkammer des Gerichts ist ein wichtiger Meilenstein, aber er war nicht das palästinensische Endziel. Erst mit dem Ende der israelischen Besatzung, der Implementierung der Menschenrechte und Umsetzung aller einschlägigen UN-Resolutionen wird das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser erfüllt werden. Wie alle Völker der Welt hat auch das palästinensische Volk das Recht auf ein freies, sicheres und würdiges Leben.

Palästina bleibt den Rechtsprinzipien und Werten der Internationalen Gemeinschaft verpflichtet. Der palästinensische Vorschlag zur Wiederbelebung des Friedensprozesses mit dem Ziel der Zwei-Staaten-Lösung in den Grenzen von 1967 mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt liegt unabhängig von den IStGH-Ermittlungen längst auf dem Tisch. Palästina wird seine Bemühungen fortsetzen bis diese Ziele erreicht sind.

Quelle: Palästinensische Mission

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